1. FV Stahl Finow e.V.      

Werde jetzt Mitglied beim 1.FV Stahl Finow e.V. 

Nimm aktiv am Vereinsleben Teil und hilf unserem 1.FV Stahl Finow weiter mit, den Fußball, American Football, Flagfootball und Reitsport in Barnim und im Land Brandenburg zu vertreten. Neben der Ausübung des aktiven Sports benötigen, wir auch immer wieder Unterstützung in organisatorisch Bereichen wie zum Beispiel:

  • Ordnerdiensten an Heimspieltagen und Turnieren
  • Trainer im Nachwuchsbereich
  • Mannschaftsbetreuer
  • medizinische Betreuer
  • Unterstützung für die Ausweitung der Medienpräsenz
  • Organisation von Vereinsfesten
  • Pflege der Vereinshomepage
  • Sponsoren-Akquise
  • Sponsorenbetreuung
  • Pflege des Vereinseigentums
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verteilung von Ansetzungsplakaten und Flyern

Sollten wir dein Interesse geweckt haben, melde dich einfach unter info@stahlfinow.de oder besuche uns bei eines unserer Heimspiele.

Nachwuchs gesucht - melde Dich unter fussball@stahlfinow.de


Der Verein besteht aus den:

a.) ordentlichen Mitgliedern bzw. aktiven Mitgliedern

b.) fördernden Mitgliedern bzw. passiven Mitgliedern

c.) Ehrenmitgliedern                                                                                                                  

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Un­terschrift des gesetzlichen Vertreters. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller die Satzung des Vereins an und verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitglieds­beiträge.
  2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Bestimmungen über die Aufnahme ordentlicher Mitgliederentsprechend.
  3. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung, Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person sein, die nicht Mitglied des Vereins ist.
  4. Der Vorstandentscheidet über Aufnahmeanträge zur ordentlichen bzw. fördernden Mitglied­schaft nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem An­tragsteller die Gründe mitzuteilen.

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Tod.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung vom gesetzlichen Vertreter zu Unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erklärt werden.
  3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wegen: erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen, eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.
  4. Über den Ausschluss entscheidet der Ältestenrat durch Beschluss. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen schriftlich aufzufordern. Der Beschluss über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglieddurch eingeschriebenen Brief zu­zustellen. Gegen den Beschluss ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss binnen zwei Monaten ab Zugang beim Vorstand eingelegt werden. Der Vorstand hat bin­nen eines Monatsnach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung ein­zuberufen, die abschließend entscheidet.
  5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung der zweiten Mahnung, das den Hinweis des über die Streichung zu enthalten hat, zwei Monate vergangen sind. Der Beschluss des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.
  6. Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen 3 Monate nach Beendigung der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand geltend gemacht und begründet werden. Der Vorstand entscheidet über geltend gemachte Ansprüche durch Beschluss.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder des Vereins sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen sowie an den Veranstaltungen des Vereinsteilzunehmen.
  2. Die Mitglieder haben sich im Rahmen ihrer Betätigung im Verein nach der Satzung, den weite­ren Ordnungen des Vereins und Beschlüssen der Organe des Vereins zu verhalten. Alle Mitglie­der sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.
  3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge sowie deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Aufnahmegebühren, Mitgliederbeiträge und Umlagen

  1. Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Besei­tigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.
  2. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Mitgliedern Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oderstunden.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.